AGB

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen dem Leo Verlag und dem Auftraggeber. Sie sind Bestandteil jedes Vertrages.

Vertrag
Mündlich besprochene Leistungen und Angebote werden von uns in einer Auftragsbestätigung festgehalten. Kunden erhalten diese Auftragsbestätigung per E-Mail zugestellt. Diese prüfen das Angebot, senden uns die E-Mail zurück und ergänzen mit den Bemerkungen «einverstanden und akzeptiert». Damit kommt der Vertrag zustande.

Angebote und Leistungen
Reportagen, Porträts, Interviews, Pins, Kolumnen, Feuilletons und Editorials.
Erscheinung

Die Termine für die Freischaltungen werden mit dem Kunden abgesprochen. Wir legen grossen Wert darauf, dass sämtliche Inhalte eine hohe Qualität, gute Lesbarkeit und Verständlichkeit aufweisen. Daher wird jeder Beitrag gegengelesen, korrigiert und lektoriert. Dies kann in Stosszeiten zu kleinen Verzögerungen führen. Dafür bitten wir um Verständnis!

Termine
Die Terminvorgaben für Textfreigaben, das Gut zum Druck und dergleichen mehr sind unbedingt einzuhalten. Ebenso die Fristen zur Anlieferung von Bild-, Text- und anderem Datenmaterial. Bei Nichteinhalten dieser Fristen sind daraus resultierende Zusatzaufwendungen des Verlages durch den Auftraggeber zu tragen.

Distribution
Alle Beiträge werden auf www.magazin-zuerich.ch publiziert. Weiter werden die Inhalte auf Facebook und ähnlichen Sozialen Netzwerken verbreitet. Gegen separate Bezahlung offeriert der Verlag Unterstützung durch eine professionelle Web-Agentur mit dem nötigen Fachwissen. Informationen zu den Tools und deren entsprechenden Möglichkeiten sind separat einzufordern.

Teilen
Einer der wichtigsten Funktionen in den sozialen Netzwerken ist das Verlinken, Teilen und Weitersagen von Beiträgen. Diese Massnahmen liegen allesamt in der Kompetenz und in der Verantwortung der Auftraggeber.

Fremdkosten
Aufwendungen für Bild- und Textmaterial, welche vom Konzept abweichen oder getrennt in Auftrag gegeben werden.

Redaktion
Für die Umsetzung der Geschichten wird jeweils ein Team von freien Autoren und Fotografen eigens zusammengestellt. Konzeption und Umsetzung verfolgen einen unabhängigen und eigenwilligen Weg. Demgemäss liegen die Rechte für Redaktion und Inhalte beim Verlag. Dasselbe gilt für die Ausformung der einzelnen Raster und die darin verwendeten Bilder und Fotografien.

Rechte
Das Recht, das Wann, Wo und Wie der Erstveröffentlichung zu bestimmen, hat allein der Verlag. Bild- und Textrechte bleiben Eigentum der Fotografen und der Autoren. Falls der Auftraggeber Bildmaterial und/oder Texte anliefert, garantiert er, über alle erforderlichen Rechte zu verfügen.

Anlieferung
Verwenden Sie für Bilder wenn möglich das TIFF-Format.
Als ideale Auflösung für Pixelbilder gelten 300dpi in der Originalgrösse.
Verwenden Sie für grössere Datenmengen folgenden Link: www.wetransfer.com

Stornierungen sowie allfällige Teilabbestellungen werden zu 100% verrechnet. Text- und Bildmaterial ist frühzeitig anzuliefern! Wir bitten unsere Kunden dringend, das Gut zum Druck genau durchzusehen. Für übersehene Fehler kann der Verlag keine Verantwortung übernehmen. Der Verlag haftet nur für die korrekte Ausführung der vom Kunden deutlich und lesbar angebrachten Korrekturen. Änderungen gegenüber dem abschlussredigierten Text werden zudem als Autorkorrekturen verrechnet. Mit dem Gut zum Druck gibt der Kunde den Auftrag zur Ausführung frei.

Gerichtsstand ist Stallikon